Corona- Hygienekonzept und Hausordnung !

Corona-Hygienekonzept

Voraussetzung für die Öffnung von Kultureinrichtungen sind Hygienekonzepte, die Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz von Besucher:innen und Mitarbeiter:innen vorgeben. Das vorliegende Hygienerahmenkonzept (im Folgenden: „HRK“) definiert, welche Maßnahmen für die Öffnung des Kulturbetriebs zu treffen und einzuhalten sind (§ 5 Abs. 2 in Verbindung mit § 39 Abs. 1 und 6 VO). Die Festlegung und Einhaltung von Hygiene-und Schutzmaßnahmen tragen dazu bei, das Risiko einer Infektion mit SARS-CoV-2 zu reduzieren. Eine Infektion über die Luft in geschlossenen Räumen kann jedoch nach aktuellem Kenntnisstand ungeachtet aller Hygiene- und Schutzmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden.

Es gilt allgemein das Einhalten der AHA-L-Regel:

  • Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern, sofern dieses HRK keine anderen Abstände vorsieht
  • Beachtung der Hygieneregeln
  • Korrektes Tragen einer Maske, § 2 VO
  • Lüftung der Räume
 

Reinigung

  • Es wird ein Reinigungsplan erstellt, aus dem klar hervorgeht, welche Bereiche wie häufig und womit gereinigt werden.
  • Sämtliche Handkontaktflächen werden vor Beginn der Veranstaltung gereinigt (insbesondere Türklinken, Handläufe, Tasten im Fahrstuhl, Tischoberflächen, Armlehnen etc.). Handkontaktflächen mit intensivem Handkontakt werden im Laufe eines Tages mehrfach gereinigt.
 

Schutz vor Ausstoß und Weitergabe von Viren

  • Besucher:innen, die Kontakt zu einer an COVID-19-erkrankten Person hatten oder selbst an einem Infekt der oberen Atemwege leiden, sollten Einrichtungen und Veranstaltungen nicht besuchen, es gelten die Regelungen zur Absonderung in § 7 VO. Personen mit Symptomen eines Atemwegsinfektes jeglicher Schwere dürfen die Einrichtung nicht betreten. Dies kann auch nicht durch ein negatives Testergebnis, den Nachweis einer vollständigen Impfung oder eines Genesenenstatus umgangen werden. Darauf ist ebenfalls sichtbar im Eingangsbereich sowie im Internet hinzuweisen.
  • Besucher:innen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf einer SARS-CoV-2-Infektion, die keine medizinische Maske tragen können, setzen sich und andere einem erhöhten Infektionsrisiko aus, insbesondere wenn sie nicht vollständig geimpft sind. Die Einrichtung sollte ihnen vom Besuch abraten.
  • In den Einrichtungen, insbesondere in den Sanitärräumen, sind Gelegenheiten zum Händewaschen, Seife sowie Einmalhandtücher in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen.
  • Aushänge mit den Regeln zu Händehygiene sowie zur Husten- und Nies-Etikette sind deutlich sichtbar anzubringen.
  • Grundsätzlich sollten sich Personen so kurz wie möglich in Innenräumen aufhalten.
  • Sofern keine festinstallierte Lüftungsanlage vorhanden ist, sollte eine Durchlüftung spätestens alle 45 Minuten stattfinden.
  • Bei Treppenaufgängen, Fahrstühlen und Rolltreppen sollte auf Kontaktminimierung geachtet werden. Türen von Personenaufzügen sollten bei Nichtbenutzung offenbleiben. Die Zahl der gleichzeitig in den Aufzügen befindlichen Personen sollte auf max. 1/3 der Vollauslastung begrenzt werden.
  • Interaktive Aktionen mit zusätzlichen Kontakten (Tastenbedienung, Touchscreens, usw.) sollten vermieden werden.
 

Korrekte Belüftung aller Räume

Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ist eine ausreichende Belüftung Voraussetzung für die Durchführung von Veranstaltungen. Das Ziel ist die Verdünnung der Aerosolkonzentration und die kontinuierliche Versorgung des Innenraums mit Frischluft. Alle gegebenen Möglichkeiten der Durchlüftung der Räumlichkeiten inkl. der sanitären Anlagen werden genutzt. Sollte sich eine infizierte Person gemeinsam mit anderen Personen im Raum aufhalten, so setzt sich das Infektionsrisiko aus der Aktivität der Personen, aus der dem Raum zugeführten virenfreien Luftmenge und aus der Aufenthaltszeit zusammen. Wie viele Personen sich gemeinsam im Raum aufhalten, beeinflusst das Infektionsgeschehen insgesamt. Aus diesem Grund sind die vorgenannten Parameter stets gemeinsam zu betrachten.

Es sind raumlufttechnische Anlagen (im Folgenden: RLT-Anlagen) vorhanden, die alle Räume mit einem hygienisch ausreichenden Außenluftvolumenstrom versorgen und die Abluft konsequent aus dem Raum abführen. Das Ziel ist der Austausch der Luft und die kontinuierliche Versorgung des Innenraums mit Frischluft.

Es wird darauf geachtet, dass

  • eine ausreichende, natürliche Außenluftzufuhr vor und nach dem Publikumsverkehr sowie eine temporäre, stoßweise Außenluftzufuhr während des Besucherverkehrs erfolgt.

die zugeführten Außenluftvolumenströme oder gefilterten Luftströme dieser Anlagen bekannt sind sowie die minimal benötigten personenbezogenen Luftmengen in allen Aufenthaltszonen eingehalten werden.

 

 

HAUSORDNUNG 

§ 1 Allgemeines

Diese Hausordnung richtet sich an alle Besucher, Nutzer und MieterInnen der Räumlichkeiten von Interkulturell-Aktiv e.V. Sie gilt in allen Räumen und auf dem gesamten Gelände aller Standorte von der Bildungseinrichtung.

Alle angestellten MitarbeiterInnen üben das Hausrecht aus.

 

§ 2 Aufenthalt in den Räumlichkeiten

In den Sälen, Fluren und Foyers sowie auf dem frei zugänglichen Gelände hat sich jeder Besucher und jede Besucherin so zu verhalten, dass keine andere Person gefährdet, behindert, geschädigt, bedroht oder belästigt wird.

In den Bereichen der Räumlichkeiten die speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hause vorbehalten sind, ist der Aufenthalt für unbefugte Personen nicht gestattet.

Rettungswege sind freizuhalten, das Offenhalten und Verkeilen von Brandschutztüren ist verboten. Die gekennzeichneten Fluchtwege sind im Gefahrenfall zu benutzen.

Der längerfristige Aufenthalt in den Treppenhäusern ist nicht gestattet. Es ist nicht gestattet, ohne Erlaubnis der Leitung im Haus und auf dem Gelände Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, zu musizieren, Drucksachen zu verteilen oder Werbeaktionen und Sammlungen durchzuführen.

Es ist untersagt, bauliche Anlagen, sonstige Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben.

Sämtliche Flächen und Räume sind nach Verlassen der Räume sauber zu halten. Die Sanitärbereiche dürfen nicht zweckentfremdet werden.

In den Veranstaltungssälen ist das Essen und Trinken untersagt.

In allen Räumlichkeiten besteht Rauchverbot.

Inline-Skaten, Parkour  und Ähnliches sind im Haus und auf dem Gelände nicht gestattet. Auf dem Gelände sind Fahrzeuge aller Art außer in den ausgewiesenen Bereichen nicht erlaubt (ausgenommen Einsatz- und Anlieferungsfahrzeuge).

Tiere dürfen nicht ins Gebäude mitgenommen werden.

 

 

§ 3 Störungen des Hausfriedens

 

Erhebliche Verstöße gegen die Hausordnung führen grundsätzlich zu einer Verwarnung und in schwerwiegenden Fällen zu einem Hausverbot. Hierzu zählen insbesondere:

– Das Mitbringen und der Genuss von Drogen

– Das Mitbringen und die Benutzung von Waffen und

sonstigen gefährlichen Gegenständen

– Die Androhung und Anwendung von körperlicher Gewalt

– Mutwillige Sachbeschädigung

– Diebstahl

– Beschimpfen oder Beleidigen von Mitarbeitern von

Interkulturell-Aktiv e.V. ADKB-Akademie der kreativen Bildung GmbH

– Jegliche Form von Rassismus und Ausländerfeindlichkeit

– Mutwilliges Verunreinigen des Hauses und der

Außenanlagen

Im Falle von Zuwiderhandlungen kann ein Hausverbot erteilt werden.

 

§ 4 Sonstige Bestimmungen

Die Fenster sind während des Unterrichtes geschlossen zu halten.

Das Geschirr in der Teeküche muss weggeräumt werden.

Dreckiges Geschirr bitte nach dem Unterricht in die Spülmaschine einsortieren.

Für Nutzer und Mieter gelten ergänzend die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.

Die Hausordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

28.05.2019

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